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Richtlinie zur sozialen Verantwortung des Unternehmens

Richtlinie zur sozialen Verantwortung des Unternehmens

Cooksongold ist im Vereinigten Königreich der größte Hersteller und Händler von ungemünztem Edelmetall sowie Werkzeugen, Ausrüstung und Zubehör für die Schmuckindustrie. Cooksongold kauft zudem Altedelmetall zum Aufbereiten ein und unterhält Verkaufsstellen in Birmingham und London.

Diese Richtlinie formuliert die Verpflichtung von Cooksongold zur Einhaltung der Menschenrechte, zur Unterlassung von Handlungen, die zur Finanzierung von Konflikten beitragen, sowie zur Einhaltung der einschlägigen Resolutionen der Vereinten Nationen und der Gesetze zur Umsetzung dieser Resolutionen.

Cooksongold ist Mitglied des Responsible Jewellery Council (RJC). Das RJC wurde gegründet, um das Vertrauen der Konsumenten in die Schmuckindustrie zu stärken, indem Standards für ethisch, sozial und ökologisch verantwortungsvolle sowie die Menschenrechte achtende Verfahren für die gesamte Lieferkette für Juwelierwaren definiert werden. Der RJC und seine Mitglieder lehnen Aktivitäten ab, die direkt oder indirekt bewaffnete Konflikte, extreme Gewalt oder die Verletzung von Menschenrechten finanzieren, ermöglichen oder davon profitieren.


Der RJC unterstützt den UN Global Compact und beschreibt auf zwei Plattformen Standards, um RJC-Mitgliedern Verfahren zur Umsetzung dieser Verpflichtungen an die Hand zu geben:

RJC Principles and Code of Practices (Grundsätze und Verhaltenskodex der RJC): RJC-zertifizierte Mitglieder halten den RJC-Verhaltenskodex ein, den RJC-Standard für verantwortungsvolle Geschäftspraktiken.

RJC-Standard "Chain of Custody" (CoC, Produktkette): CoC-zertifizierte Unternehmen verfügen über geprüfte Systeme, die den Materialfluss in der Produktkette überwachen und/oder die verantwortungsbewusste Beschaffung von Materialien für die Schmuckindustrie überwachen.

Als RJC-zertifiziertes Mitglied verpflichten wir uns, nachstehende Anforderungen zu erfüllen und dies von einem unabhängigen Dritten prüfen zu lassen:

    • Einhaltung der Menschenrechte gemäß der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte und der Kernarbeitsnormen der Internationalen Arbeitsorganisation
    • Keine Beteiligung an oder Hinnahme von Bestechung, Korruption, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung
    • Sicherstellung der Transparenz bei Zahlungen an staatliche Stellen und rechtskonformer Einsatz von Sicherheitskräften im rohstoffgewinnenden Sektor
    • Keine direkte oder indirekte Unterstützung illegaler bewaffneter Gruppen
    • Einrichtung von Prozessen, über die Beteiligte Bedenken hinsichtlich der Lieferkette von Juwelierprodukten melden können

  • Über unsere Selbstverpflichtung hinaus nutzen wir unseren Einfluss, um Verstöße durch Dritte zu verhindern.

    Schwerwiegende Verstöße in Verbindung mit dem Abbau, dem Transport und dem Handel von und mit Gold:

    1. Nachstehende Handlungen werden von uns weder toleriert noch ziehen wir Vorteil aus ihnen, tragen zu ihnen bei oder fördern oder ermöglichen sie:

    • Folter, grausame, unmenschliche oder entwürdigende Behandlung
    • Zwangs- oder Pflichtarbeit
    • Kinderarbeit in jeder missbräuchlichen Form
    • Menschenrechtsverletzungen
    • Kriegsverbrechen, Verletzungen des humanitären Völkerrechts, Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Völkermord

    • 2. Wir tätigen keine Geschäfte mit Lieferanten bzw. brechen jedweden Geschäftsverkehr mit diesen unverzüglich ab, wenn Grund zu der Annahme besteht, diese könnten Verstöße gemäß Absatz 1 begehen oder Produkte von einer Partei beziehen oder mit einer Partei in Verbindung stehen, die solche Verstöße begeht.


      Direkte oder indirekte Unterstützung von nichtstaatlichen bewaffneten Gruppen:

      3. Wir tolerieren keine direkte oder indirekte Unterstützung nichtstaatlicher bewaffneter Gruppen. Dies gilt einschließlich beispielsweise des Kaufs von Gold, von Zahlungen an sowie anderweitige Hilfe und Bereitstellung von Ausrüstung für nichtstaatliche bewaffnete Gruppen und ihre Unterstützter, die sich illegal an folgenden Aktivitäten beteiligen:

      • Kontrolle von Abbaustätten, Transportwegen oder Orten, an denen mit Gold gehandelt wird, oder von vorgelagerten Akteuren in der Lieferkette und/oder
      • der Erhebung von Steuern, Geldern oder Gold an Abbaustätten, entlang der Transportwege oder an Orten, an denen mit Gold gehandelt wird, oder von Zwischenhändlern, Exportunternehmen oder internationalen Händlern.

      • 4. Wir tätigen keine Geschäfte mit vorgelagerten Lieferanten beziehungsweise brechen die Geschäftstätigkeit mit diesen unverzüglich ab, wenn Grund zu der Annahme besteht, dass diese bei einer Partei einkaufen oder mit dieser in Verbindung stehen, die nichtstaatliche bewaffnete Gruppen gemäß Absatz 3 direkt oder indirekt unterstützt.


        Staatliche oder private Sicherheitskräfte:

        5. Wir bestätigen, dass die Funktion staatlicher und privater Sicherheitskräfte darin besteht, die Sicherheit von Arbeitern, Anlagen, Ausrüstung und Eigentum gemäß den einschlägigen Gesetzen – einschließlich der Garantie der Menschenrechte – sicherzustellen. Wir unterstützen weder direkt noch indirekt staatliche oder private Sicherheitskräfte, die die in Absatz 1 beschriebenen Verstöße begehen oder gemäß Absatz 3 rechtswidrig handeln.


        Bestechung und falsche Herkunftsangabe für Gold in betrügerischer Absicht:

        6. Wir bieten keine Bestechungen an und versprechen, zahlen und fordern keine Bestechungszahlungen. Wir widerstehen Bestechungsversuchen zu dem Zweck, die Herkunft von Gold zu verschleiern oder zu verdecken oder Steuern, Gebühren und Zölle zu hinterziehen, die Staaten für Abbau, Handel, Verarbeitung, Transport und Export von und mit Gold erheben.


        Geldwäsche:

        7. Wir unterstützen Bemühungen zur wirksamen Bekämpfung von Geldwäsche und tragen zu diesen bei, wenn nach unserer Einschätzung das Risiko einer Geldwäsche aus oder in Verbindung mit Abbau, Handel, Verarbeitung, Transport oder Export von und mit Gold besteht.


        Einhaltung bestehender Rechtsvorschriften:

        8. Wir verpflichten uns zur Einhaltung von Gesetzen, Richtlinien und sonstigen Bestimmungen zu Handel und Verarbeitung von Edelmetallen unter Anwendung der Grundsätze zur Legitimitätsprüfung (Know Your Counterparty, KYC), insbesondere in Bezug auf:

        Umsatzsteuerbetrug

        Edelmetalle sind aufgrund ihres hohen Werts oft ein Ziel für Umsatzsteuerbetrug. Wir verpflichten uns,mittels exakter und detaillierter Aufzeichnungen für die

        Einhaltung des jeweils einschlägigen Umsatzsteuerrechts zu sorgen und die Behörden im Kampf gegen Umsatzsteuerbetrug zu unterstützen.

        Schmuggel, Unterschlagung, Betrug und Erpressung werden grundsätzlich angezeigt.

        Prävention von Geldwäsche

        Wir ergreifen geeignete Maßnahmen zur Verhinderung von Geldwäsche in Zusammenhang mit dem Verkauf von Edelmetallen. Wir unterstützen die Behörden in ihrem Kampf gegen Geldwäsche.

        Korruption

        Wir lehnen Bestechungs- und Schmiergelder in jedweder Form ab und verpflichten uns, Mitarbeiter zu unterstützen, die Ziel von Korruptionsversuchen werden.

        Mineralien aus Konfliktzonen

        Wir ergreifen geeignete Maßnahmen, um die Finanzierung terroristischer Aktivitäten aus dem Edelmetallsegment unserer Geschäftstätigkeit zu verhindern.

        Interessenkonflikte

        Mitarbeiter, Führungskräfte und Direktoren müssen sich der Unternehmenpolitik gegenüber loyal verhalten und dürfen ihre Position nicht nutzen, um persönliche Vorteile zu erringen oder Dritte dazu aufzufordern, solches zum Nachteil der Unternehmensgruppe zu tun. Persönliche Interessen, die den Interessen der Unternehmensgruppe entgegenstehen oder entgegenstehen können oder sich nachteilig auf die Leistung von Individuen auswirken, sind grundsätzlich zu vermeiden.

        Unsere ethischen Geschäftspraktiken

        Einhaltung des KIMBERLEY-PROZESSES bei Einkauf und Verkauf von Diamanten.

        Vertrauliche Informationen über die Unternehmensgruppe und ihre Partner werden weder enthüllt noch ausgenutzt.

        Geld wird von Geschäftspartnern und Wettbewerbern zum persönlichen Vorteil weder gefordert noch angenommen.

        Geschenke, Leistungen oder Zuwendungen werden von Geschäftspartnern und Wettbewerbern nicht angenommen, wenn dies der Unternehmensgruppe schaden kann oder die Geschenke, Leistungen oder anderen Zuwendungen als unverhältnismäßig betrachtet werden könnten.


        Qualität, Umwelt, Gesundheit und Sicherheit:

        9. Unser umfassendes System für Qualitäts-, Umwelt-, Gesundheits- und Sicherheitsmanagement ist UKAS-zertifiziert (BS EN ISO 9001:2008, 14001:2004 und BS OHSAS 18001:2007). Es bildet den Rahmen für kontinuierliche Verbesserungen, umfassende Kundenzufriedenheit, weniger Beeinträchtigungen von Gesundheit, Sicherheit und Umwelt und ermöglicht zugleich die umfassende Umsetzung aller Unternehmensziele. Siehe QuEnSH-Richtlinie v5 vom 28.02.2018.


        Compliance durch Geschäftspartner:

        10. Wir dulden unter keinen Umständen Verstöße gegen die vorstehenden ethischen Leitlinien. Geschäftsbeziehungen mit Handelspartnern, die diese Richtlinie nicht einhalten, werden unverzüglich ausgesetzt oder abgebrochen, auch wenn nur der begründete Verdacht des Risikos besteht, dass der Handelspartner eine der vorstehenden Bestimmungen verletzen wird.



        Unterzeichnet: Martin Bach

        Geschäftsführer

        Datum: 28. Februar 2018

         

         

         

 
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